Axel Wermke: „Gute Zusammenarbeit und viele zukunftsweisende Ideen“

Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden verschiebt die Bezirksfusionen / Gemeinsame Disziplinarkammer mit der Pfalz

Bad Herrenalb/Karlsruhe, (22.10.2026). Viele Wahlen, aber auch erste Entscheidungen standen auf der Agenda, die die 14. Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden bis Donnerstag, 22. Oktober, auf ihrer konstituierenden Herbsttagung im Haus der Kirche in Bad Herrenalb abgearbeitet hat. Synodalpräsident Axel Wermke dankte seinen Mitsynodalen am Ende der Tagung „für die gute Zusammenarbeit, viele zukunftsweisende Ideen, für die Gemeinschaft und den Einsatz zum Wohl unserer Landeskirche“. 

Abstimmung bei der Herbstsynode 2026

Quelle: ekiba / Ulli Naefken - eingebettet von www.ekiba.de

„Es war ein energievoller Start in die neue sechsjährige Amtsperiode, in der uns die vier großen Themen Finanzen, Personalgewinnung, Mitgliedergewinnung und Strukturveränderungen weiter beschäftigen“, so Wermke. „Wir haben durch verschiedene Beiträge wie zum Beispiel Informationen zum geplanten neuen Gesangbuch, zur Charta oecumenica, zum Stand der geplanten Einsparungen und zum Beratungsprozess der Lebensordnungen vieles erfahren, was als Grundlage für weitere Beratungen und Beschlüsse in den nächsten Tagungen dient.“ 

Im Zentrum der Tagung der 14. Landessynode standen naturgemäß die Wahlen. Nachdem am Dienstag unter anderem das Präsidium unter der Leitung seines Präsidenten Axel Wermke gewählt worden war, folgte am Mittwoch die synodale Neubesetzung des Landeskirchenrates (LKR). 

Der LKR besteht aus 22 stimmberechtigten Mitgliedern. Dazu gehören die Landesbischöfin, der Synodalpräsident, die Synodal-Vizepräsidentin, die Vorsitzenden der vier ständigen Ausschüsse, sieben weitere gewählte Mitglieder der Landessynode, die stimmberechtigten Mitglieder des Evangelischen Oberkirchenrates und das Mitglied der Theologischen Fakultät. 

Als weitere Mitglieder der Landessynode wurden folgende sieben Synodale gewählt:  Corina Dörnenburg, Dr. Gunnar Garleff (KB Heidelberg), Prof. Dr. Gernot Goll (KB Karlsruhe), Helge Pönnighaus (KB Bretten-Bruchsal), Anne Ressel (KB Mannheim), Prof. Dr. Wolfgang Schmidt (KB Breisgau-Hochschwarzwald) und Martin Wacker (KB Karlsruhe). Als beratende Mitglieder ergänzen zudem die Prälatin und der Prälat den LKR. Der Landeskirchenrat berät Gesetzesvorlagen, trifft zentrale Leitungsentscheidungen und wirkt unter anderem bei Personalentscheidungen der Landeskirche mit. 

Als Vertreter für die EKD-Synode wurden Corina Dörnenburg, Jonas Hoffmann, Christian Klönne, Matthias Pröhl und Marc Witzenbacher gewählt. 

Gemeinsame Disziplinarkammer mit der Pfalz

Zum Auftakt ihrer sechsjährigen Amtszeit beschäftigten sich die neuen Landessynodalen aber nicht nur mit Regularien. Auch inhaltlich starteten sie direkt mit der Arbeit.  So stimmten die Landessynodalen für eine gemeinsame Disziplinarkammer der badischen Landeskirche und der Evangelischen Kirche der Pfalz. Die Kammer war zuletzt bereits vorläufig eingerichtet worden, da die Pfälzer keine eigene Kammer mehr besetzen konnten. „Eine Zusammenarbeit mit der pfälzischen Landeskirche ist auch konsequent, weil unsere badische Landeskirche schon in anderen Tätigkeitsfeldern mit der Evangelischen Kirche der Pfalz zusammenarbeitet, so zum Beispiel in der URAK Südwest und im Rahmen der gemeinsamen Anerkennungskommission“, sagte der Landessynodale Werner Kadel als Berichterstatter des Rechtsausschusses vor der Abstimmung im Plenum.

Gründung der vereinigten Kirchenbezirke wird verschoben

Die Zustimmung des Plenums fand auch die Gesetzesvorlage, mit der die Gründung der beiden neuen, vereinigten Kirchenbezirke Neckar-Kraichgau und Odenwald-Tauber um ein weiteres Jahr auf den 1. Januar 2028 verschoben wird. Der Grund hierfür sind weiterhin ungeklärte Zusatzversorgungsfragen. Auf dem Gebiet der Evangelischen Landeskirche in Baden sind kirchliche Rechtsträger bei unterschiedlichen Zusatzversorgungskassen Mitglied. Fusionieren Rechtsträger mit verschiedenen Kassen, muss laut Satzung eine Mitgliedschaft beendet werden. Um das Problem zu lösen, laufen seit längerer Zeit Gespräche über eine Grundsatzvereinbarung. Der Prozess gestalte sich jedoch schwierig. Ursprünglich sollten die bezirklichen Vereinigungen schon zum 1. Januar 2026 vollzogen werden. 

Rücklagenfonds wird langfristige Kapitalanlage

Die Landessynode hat beschlossen, den Gemeinderücklagenfonds (GRF), der bisher auch für günstige Darlehen an die Gemeinden genutzt worden ist, künftig als langfristige Kapitalanlage weiterzuentwickeln. Da Darlehen inzwischen nur noch rund 2 Prozent des Fondsvolumens ausmachen, soll die Neuvergabe über den GRF beendet werden. Günstige Finanzierungen sollen künftig über die Kapitalienverwaltungsanstalt erfolgen. Dadurch sollen mit den Einlagen des GRF höhere Zinserträge für Gemeinden und Bezirke erzielt werden. Die Änderungen könnten Mehreinnahmen von rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr bringen. 

Wahlkommission wird verkleinert

Die Landessynode hat beschlossen, die Wahlkommission für die Wahl der Bischöfin oder des Bischofs zu verkleinern. Bislang bestand die Kommission aus 21 Mitgliedern, davon 17 synodale Mitglieder. Die Verkleinerung soll die Arbeit vereinfachen und Kosten einsparen. Künftig werden nur noch 16 Personen der Wahlkommission angehören - acht Mitglieder Kraft Amtes und acht aus der Landessynode gewählte Mitglieder. „Die Repräsentanz der Synode wird sowohl durch die gewählten als auch die synodalen Mitglieder qua Amt gewährleistet“, betonte Julia Falk-Goerke, Vorsitzende des Rechtsausschusses, bei der Vorstellung ihres Berichts vor der Abstimmung. Dazu wurde der Oberkirchenrat in einem Begleitbeschluss beauftragt, eine ausdrückliche Jugendbeteiligung in der Wahlkommission zu prüfen und der Landessynode einen Umsetzungsvorschlag zum Frühjahr 2027 zu unterbreiten. 

Kasualien als Chance und Risiko

Über den Stand der sogenannten „Lebensordnungsrevision“ berichtete Susanne Mathis-Meuret, Vorsitzende der Liturgischen Kommission und Leiterin der Arbeitsstelle Gottesdienst. Seit 2010 seien Kasualien verstärkt in den Blick der evangelischen Kirche gerückt. Denn viele Menschen suchten vor allem zu besonderen Anlässen Kontakt zur Kirche: zu Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen – zu sogenannten Kasualien. „Sie bieten eine große Chance. Die Fallhöhe bei Kasualien ist aber auch groß“, sagte Mathis-Meuret. 

Das sogenannte Kasualgesetz von 2023 hatte zum Ziel, dass Menschen, die sich wegen einer Kasualie an Kirche wenden, zügig wissen, wer dort für sie zuständig ist und sie begleitet. „Ob wir eine ‚kasualfreundliche‘ Kirche sind, die Menschen als offen und zugewandt erleben, zeigt sich auch in vielen praktischen Regelungen. Deswegen hat der Landeskirchenrat im Juni 2023 einen Prozess zur Revision der sogenannten Lebensordnungen Taufe, Hochzeit und Trauerfeier bzw. Bestattung angestoßen.“ 

Der Entwurf, den die Kommission erarbeitet hat und der in vielen Gemeinden, Bezirken und Gremien der Landeskirche diskutiert wurde, sehe beispielsweise vor, die Verantwortung für die christliche Erziehung noch stärker als bisher bei der Kirche selbst zu sehen, nicht bei den Taufeltern oder Paten. Kontrovers diskutiert wurde unter anderem das Verhältnis von Kirchenmitgliedschaft und Kasualien: „Muss man beispielsweise Kirchenmitglied sein, um eine Patenschaft übernehmen zu können? Muss bei einer Hochzeit mindestens eine der zu trauenden Personen Kirchenmitglied sein? Ist es möglich, Kinder zu taufen, bei denen weder Eltern noch Patinnen oder Paten Kirchenmitglieder sind?“ Mit diesen offenen Fragen werde sich die Landessynode auf den nächsten beiden Tagungen beschäftigen.

Charta oecumenica: eine Einladung zur Weiterarbeit

Kirchenrätin Anne Heitmann, Leiterin der Abteilung Ökumene und Kirche weltweit, stellte den Landessynodalen auf der Herbsttagung die revidierte Charta oecumenica vor, die „Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa“. „Die Charta oecumenica formuliert theologische Leitlinien und leitet daraus Selbstverpflichtungen ab“, sagte Anne Heitmann. Sie lebe davon, dass sie in verschiedene kirchliche Kontexte hineinbuchstabiert und in ihnen umgesetzt werde. „Die Revision der Charta von 2025 ist das Ergebnis eines gemeinsamen Lernprozesses der Kirchen in Europa.“  

„Die Charta benennt es als unsere vorrangige ökumenische Aufgabe, die Einheit im Glauben in der gemeinsamen Nachfolge sichtbar zu machen“, sagte Heitmann. Theologische Differenzen würden dabei nicht übergangen, sie stünden aber nicht an erster Stelle und blockierten nicht den gemeinsamen Weg. Zentrale Begriffe seien die Kultur der Liebe, Gastfreundschaft und Vertrauen. Die europäische Wirklichkeit werde nüchtern beschrieben. Religionsfreiheit habe dabei eine grundlegende Bedeutung. Beim Thema sexualisierter Gewalt spreche die Charta offen von der Schuld und vom Versagen der Kirche, verbunden mit einer klaren Selbstverpflichtung. 

Den interreligiösen Begegnungsräumen mit dem Judentum und dem Islam sind in der Charta oecumenica eigene Abschnitte gewidmet, ebenso dem Bereich der Jugend.  Neu hinzugekommen ist ein eigener Abschnitt zur Migration, der sich durch seine große Differenzierung auszeichne, sowie ein Abschnitt zu neuen Technologien. „Die neue Charta oecumenica ist kein fertiges Programm, sondern eine Einladung zur Weiterarbeit“, betonte Anne Heitmann und lud die Synodalen dazu ein, die Charta mitzunehmen vor Ort, dort gemeinsam reinzuschauen, zu diskutieren und konkrete Schritte umzusetzen.
 
Weitere Informationen zur Herbsttagung der Landessynode gibt es im Internet unter: www.ekiba.de/landessynode/herbsttagung2026
  

Stefan Herholz

Pressesprecher / Bereichsleitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit